Nächste Termine  

Fronleichnamsgottesdienst
Do. 08. Jun. , 09:00 - 11:00
St. Franziskus, Bahnhofstraße 34, 85375 Neufahrn bei Freising, Deutschland
Kirchejubiläum St. Franziskus
So. 18. Jun. , 10:00 - 11:30

Küchen Helferessen
Sa. 24. Jun. , 18:00 - 19:00

Jahreshauptversammlung
Sa. 01. Jul. , 16:00 - 17:30
Schützenheim
Sommerfest
Sa. 01. Jul. , 17:30 - 21:00
Schützenheim
FFW Neufahrn Jubiläum
So. 02. Jul. , 07:45 - 14:00
Feuerwehrhaus Neufahrn
   

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Weihnachtsschießen

Am Freitag den 17.12.21 veranstalteten die Isar-Schützen Mintraching e.V. das traditionelle Weihnachtsschießen. Aufgrund der Corona Auflagen ist alles etwas einfacher gehalten worden. Zuerst bekamen die Jugendlichen ihre Urkunden und Anstecknadeln für ihre erreichten Ergebnisse in der Vereinsmeisterschaft. Danach gab es etwas musikalische Untermahlung durch Mitglieder. Insbesondere die kleinsten haben hier ihr bestes gegeben. Nach einer Weihnachtsgeschichte erhielten dann auch die Erwachsenen noch ihre Urkunden zur Vereinsmeisterschaft.

Das war damit auch die letzte Veranstaltung im Vereinskalender 2021. Die Vorstandschaft wünscht allen ein gesegnetes Weihnachtsfest, einen guten Rutsch ins neue Jahr und vor allem Gesundheit.

Falls die Corona Auflagen und Entwicklung es zulassen, wird der nächste Vereinsabend am 8.1.2022 stattfinden. Das Königsschießen wird vermutlich erst im März stattfinden, wenn auch wieder mehr an der Veranstaltung teilnehmen können.

Aktuelle Informationen zum Schießbetrieb

Die Vorstandschaft hat beschlossen, trotz der aktuellen Corona Lage den Vereinsbetrieb so weit wie möglich weiterlaufen zu lassen. Der Betrieb findet nach den Vorgaben des Verbandes BSSB statt.

Auszug der relevanten Abschnitte:

Im Schützenstüberl, der Küche und den Toiletten gelten die Gaststätten Regeln. Dies sind:

  •  Für die Gastronomie gilt die 2G-Regelung, wonach nur vollständig Geimpfte und Genesene oder Personen, die noch nicht zwölf Jahre und drei Monate alt sind, Zugang in die geschlossenen Räume erhalten.
  • Minderjährige Schülerinnen und Schüler, die regelmäßig Testungen im Rahmen des Schulbesuchs unterliegen, erhalten Zugang, selbst wenn diese weder vollständig geimpft, genesen oder getestet sind. Dies kann unter Vorlage eines aktuellen (deutschen) Schülerausweises oder eines vergleichbaren Dokumentes erfolgen.
  • DieMaskenpflicht entfällt am Platz auch bei fehlendem Mindestabstand.
  • Für die Gastronomie besteht eine Sperrzeit („Sperrstunde“) zwischen 22 und 5 Uhr.

Auch wenn hier keine konkreten Tests gefordert sind, würden wir es begrüßen, wenn sich jeder testet, der sich nicht anderweitig sowieso regelmäßig testen muss.

 

Für den Schießstand gelten folgende Regeln:

  • Für Sportstätten gilt im Innen- wie im Außenbereich die 2G plus-Regelung, wonach nur vollständig Geimpfte und Genesene, die zusätzlich über einen negativen Testnachweis verfügen, Zugang erhalten. Folgende Tests sind hierzu zulässig:
    • PCR-Test, PoC-PCR-Test oder ein Test mittels weiterer Methoden der Nukleinsäureamplifikationstechnik, der vor höchstens 48 Stunden durchgeführt wurde,
    • PoC-Antigentest, der vor höchstens 24 Stunden durchgeführt wurde, oder
    • ein vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte zugelassener, unter Aufsicht vorgenommener Antigentest zur Eigenanwendung durch Laien (Selbsttest), der vor höchstens 24 Stunden durchgeführt wurde.
  • Kinder bis zum sechsten Geburtstag, Schülerinnen und Schüler, die regelmäßig Testungen im Rahmen des Schulbesuchs unterliegen und noch nicht eingeschulte Kinder erhalten Zugang, selbst wenn diese weder vollständig geimpft, genesen oder getestet sind. Dies kann unter Vorlage eines aktuellen (deutschen) Schülerausweises oder eines vergleichbaren Dokumentes erfolgen.

Selbsttest unter Aufsicht bedeutet, dass dieser im Schützenheim durchgeführt werden muss. Der Verein würde es begrüßen, wenn Tests mitgebracht werden. Es liegen aber auch einige Tests im Schützenheim vor (freiwillige Spenden willkommen).

Aktuelle Einschränkungen aufgrund der Conona Pandemie

Die Krankenhausampel ist in Bayern am 9.11.2021 auf Rot umgesprungen, nachden sie 2 Tage zuvor erst von Grün auf Gelb gewechselt hat. Damit gelten auch in unserem Verein bei der Sportausübung die 2G Regeln. Da das Schützenstüberl mittlerweile als Gaststätte gilt, dürfen wir hier 3G+ (mit PCR Test) machen. Bis zum 31.12.2021 sind Schüler unter 12 Jahren, die den Tests in der Schule unterliegen noch von der 2G Regel ausgenommen und dürfen unserem Sport somit weiter nachgehen.

Da mittlerweile auch Kontrollen mit erheblichen Bußgeldern angedroht werden, bitten wir alle ihre Nachweise beim Besuch des Schützenheimes mitzubringen (Auch wenn diese bereits einmal vorgezeigt wurden)

Wir hoffen, dass die Weihnachtsfeier / Weihnachtsschießen am 17.12.21 noch abgehalten werden kann, müssen hier jedoch die dann geltenden Regelungen beachten.

Die Vorstandschaft wünscht euch viel Gesundheit.

 

Regelungen bezüglich der 14. Infektionsschutzmaßnahmenverordnung

Die Ausübung des Schießsports und die Nutzung des Schützenstüberls unterliegt Infektionschutzmaßnahmenverordnung, daher gelten ab dem 2.9.2021 folgende Vorgaben:

  • In den Innenbereichen ist eine medizinische Maske zu tragen (FFP2 ist erlaubt und ab gelber Krankenhausampel sogar vorgeschrieben)
  • Die Masken können am Schießstand, am Tisch oder wenn der Sicherheitsabstand eingehalten ist abgenommen werden
    Die Tische müssen einen Mindestabstand von 1,5m haben.
  • Der Zutritt ist nur unter Einhaltung der 3G Regel (Genesen, Geimpft oder Getestet) erlaubt und wird auch dokumentiert
  • Bei Schülern sind außerhalb der schulischen Tests keine weiteren Tests notwendig
  • Da der Bogensport im Freien, mit genügend Abstand stattfindet, gilt keine 3G-Regel und auch keine Maskenpflicht. Auf Hygiene und Abstände ist jedoch immer zu achten.
   
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